Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Angebot und Vertragsabschluss

1.1

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der InnoStratege UG mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Agentur, die diese auf den Gebieten der Webentwicklung, Webdesign, Strategie und Unternehmensberatung, Grafikdesign, Onlinemarketing, Schulungen und Seminare mit ihren Kunden schließt (Projekt). Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von InnoStratege UG nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.

1.2

Der Vertragsschluss mit InnoStratege UG erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von InnoStratege UG detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber falls nichts auf dem Angebot steht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist InnoStratege UG nicht mehr an das Angebot gebunden.

1.3

Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen in welchem er InnoStratege UG seine Wünsche und Optionsausübungen im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Wird InnoStratege UG das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt InnoStratege UG dem Auftraggeber per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, dem der Auftraggeber zustimmen muss.

2 Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt

2.1

Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2 dieser AGB nach dem jeweiligen Auftrag unter Berücksichtigung des Briefings gem. Ziff.

1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Bildrechte und Lektorat, Texterstellung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und können in unseren Leistungen für den Auftraggeber mitgerechnet werden. InnoStratege UG schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Skizzen, Entwürfen, Test-Webseite etc..

2.2

InnoStratege UG wird den Auftraggeber im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen, Webdesign und Webentwicklung sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten einer Website umfassend beraten. Bei der Beratung wird InnoStratege UG berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird InnoStratege UG den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die InnoStratege UG von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse sind von InnoStratege UG allerdings nicht zu erwarten. InnoStratege UG ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.

2.3

Dem Auftraggeber werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jedes Kostens verursachenden die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter in Textform (§ 126 b BGB) unterbreitet. Die Fremdkosten sind InnoStratege UG verbindlich zu genehmigen. Mit der Umsetzung Kosten verursachender Fremdleistungen wird InnoStratege UG erst beginnen, wenn seitens des Auftraggebers eine Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe verursacht werden, hat InnoStratege UG nicht zu vertreten.

2.4

Der Auftraggeber kann, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit InnoStratege UG vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von InnoStratege UG nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern InnoStratege UG dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.

2.5

Die für ein Projekt jeweils maßgeblichen Termine und Meilensteine sind in dem Auftrag bzw. einer entsprechenden Anlage festgelegt und zwischen den Parteien verbindliche Vertragsgrundlage. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, wird InnoStratege UG den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren.

2.6

Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines Projekts die Bearbeitung oder

Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von InnoStratege UG ethisch nicht vertretbar ist oder dem Ansehen von InnoStratege UG schaden könnte (z. B. pornographische Darstellungen, nationalsozialistisches Gedankengut), ist InnoStratege UG berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.

3 Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber wird InnoStratege UG nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch InnoStratege UG. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

3.2

Sollte es in diesem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind

zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt InnoStratege UG vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und entsprechend Ziffer 4.3. der AGB eine Erhöhung der Vergütung zu verlangen.

3.3

Der Auftraggeber stellt InnoStratege UG alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von InnoStratege UG sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert oder vernichtet. Der Auftraggeber wird InnoStratege UG auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege einer vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Er ist insbesondere auch zur Bereitstellung der für die Entwicklung, Herstellung und Pflege der Website erforderlichen Informationen verpflichtet.

3.4

Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen Host-Providing für einen Onlineshop oder Webseiten oder Webanwendungen selbst verantwortlich. InnoStratege UG übernimmt insoweit niemals die Systemverantwortung. Diese obliegt stets dem jeweils als Fremddienstleister tätig werdenden Vertragspartner des Auftraggebers.

InnoStratege UG ist demzufolge nicht für die Einstellung der Website in das World Wide Web, für die Abrufbarkeit der Website über das Internet und darüber hinaus nicht zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-

Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von InnoStratege UG. InnoStratege UG tritt allerdings bereits bei Vertragsschluss sämtliche insoweit bestehenden Ansprüche aus dem Subunternehmervertrag gegen den entsprechenden Fremddienstleister an den Auftraggeber im Voraus ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an.

3.5

Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit InnoStratege UG erteilen.

4 Preise und Vergütung

4.1

Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, und kann InnoStratege UG neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2

InnoStratege UG ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen:

Für Projektsumme unter 2000 Euros ist 60% der Rechnungssumme beim Projektbeginn zu zahlen und die übrige 40% sind sofort nach der Fertigstellung oder spätestens nach der Übergabe des Projekts bzw. Onlinestellung der Webseite fällig.

Für Projekte über 2000 Euros gilt folgendes: 1/3 nach Auftragserteilung jedoch vor dem Projektanfang, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts.

Der Rest der Vergütung ist in allen Fällen soweit vertraglich nicht anders vereinbart wurde, spätestens 10 Tagen nach der Übergabe an den Auftraggeber oder nach der Onlinestellung auf dem Kunden-Webserver fällig.

Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von InnoStratege UG verfügbar sein.

4.3

Verzögert sich die Durchführung des Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann InnoStratege UG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen und den vereinbarten Zeitplan angemessen verschieben. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann InnoStratege UG auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.4

Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden InnoStratege UG vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und InnoStratege UG von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern Auftraggeber diese zu vertreten hat.

4.5

Bei Auftragsabbruch, -kündigung oder -verzögerung durch den Auftraggeber während eines

Projekts aus Gründen, die Auftraggeber zu vertreten hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Vergütung der bis dato durch InnoStratege UG erbrachten Leistungen, mindestens jedoch zur Zahlung von 50% der vereinbarten Gesamtvergütung. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Fertigstellung der Werke und Arbeiten nach Auftragsabbruch, -kündigung oder –Verzögerung seitens des Auftraggebers entfällt.

4.6

Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs gem. Ziffer 2.3 dieser AGB werden die Vertragspartner gegebenenfalls eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vornehmen, die sich bezüglich der kalkulatorischen Grundlage an der bereits vereinbarten Vergütungsregelung, hilfsweise an den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Honoraren des AGD-Tarifvertrags für Design-Leistungen orientiert. Voraussetzung für die Vergütung von Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat, mit dem eine Einigung über die zusätzliche Vergütung erfolgt ist.

4.7

Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich falls nicht anders vereinbart wurde, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

4.8

Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich InnoStratege UG ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Aufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

5 Lieferbedingungen, Gefahrübergang

5.1

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, trägt InnoStratege UG bei Lieferverpflichtungen unabhängig von der Versandart bzw. Übertragungsart in jedem Fall das Versandrisiko. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, gehen alle Risiken und Gefahren der Versendung auf diesen über, sobald die Ware von InnoStratege UG an das beauftragte Plattform übergeben worden ist.

5.2

Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 3 dieser AGB rechtzeitig erfüllt hat und die Termine von InnoStratege UG schriftlich bestätigt worden sind. Treten Verzögerungen, auf die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine fristgerechte Terminhaltung durch InnoStratege UG nicht mehr gewährleistet werden.

6 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, den Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher

Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die

Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

7 Urheberrechte, Nutzungsrechte

7.1

Die im Rahmen eines Projekts von InnoStratege UG oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

7.2

InnoStratege UG räumt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Zwecke und im vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an den von InnoStratege UG gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgeht, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an InnoStratege UG.

7.3

Bei Internetdienstleistungen und kreative und Programmiertarbeiten ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts.

Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung.

Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von InnoStratege UG.

7.4

Soweit Werke von Dritten (insbesondere Fotografen, Illustratoren, Fotomodellen, Webdesignern, Webentwicklern und sonstigen Kreativen) geschaffen werden, sind die Nutzung für andere Zwecke ohne Einwilligung von InnoStratege UG nicht erlaubt.

7.5

Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei InnoStratege UG. Nutzt der Auftraggeber solche Werbeideen und/oder Entwürfe von InnoStratege UG oder von ihr beauftragten Dritten, die eine Werkqualität erreichen außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabrede zu treffen.

7.6

InnoStratege UG darf die von ihr entwickelten Webdesign, Werbemittel oder Webprodukt angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.InnoStratege.com darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden.

Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen InnoStratege UG und Auftraggeber ausgeschlossen werden.

7.7

Die Leistungen und Werke von InnoStratege UG dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von InnoStratege UG.

7.8

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die InnoStratege UG nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall hinsichtlich ihrer Billigkeit vom zuständigen Landgericht überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht InnoStratege UG ein Auskunftsanspruch zu.

8 Beanstandungen, Gewährleistung

8.1

Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet InnoStratege UG nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt die kaufmännische Rügepflicht des § 377 HGB.

8.2

Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Umsetzung Änderungen, falls nichts anders vereinbart wurde, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

8.3

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

8.4

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet InnoStratege UG nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist InnoStratege UG von ihrer Haftung freigestellt, wenn InnoStratege UG ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

9 Haftung

9.1

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet InnoStratege UG nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von InnoStratege UG gilt.

9.2

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt InnoStratege UG gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. InnoStratege UG tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

9.3

Die Haftung von InnoStratege UG für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

9.4

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch InnoStratege UG erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. InnoStratege UG kann jedoch, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.

Der Auftraggeber stellt InnoStratege UG von Ansprüchen Dritter frei, wenn InnoStratege UG auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Erachtet InnoStratege UG für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt die Kosten hierfür der Auftraggeber. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist InnoStratege UG nicht verantwortlich. Insbesondere ist InnoStratege UG nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

9.5

InnoStratege UG haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggebers. InnoStratege UG haftet auch nicht für design-, urheber- und markenrechtliche Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

9.6

Sollten Dritte InnoStratege UG wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

9.7

Der Kunde ist dazu verpflichtet Webseite / Onlineshop / Online Plattformen regelmäßig zu aktualisieren und Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem aktuellsten Stand der Technik vorzunehmen. Die Haftung von InnoStratege UG endet 3 Monate nach der Projektabgabe falls der Kunde nicht weiter auf dem Projekt arbeitet. Wenn der Kunde weiter auf dem Projekt arbeitet, bzw. Jemand dafür bestellt, endet die Haftung mit dem Beginn der Weiterverarbeitung durch Dritte.

9.8

InnoStratege schenkt jede Kunde 12 Monate Gewährleistungen auf dem Grundfunktionalitäten z.B. auf eine laufende WordPress-Webseite. Keine Gewährleistung auf Probleme, die von Erweiterungen oder Plugins kommen. Auf Anfrage kann InnoStratege UG gern dabei unterstützen.

9.9

Für alle Projekte, die nach 12 Kalendermonaten abgeschlossen sind, haftet InnoStratege UG keinerlei. Auswirkungen von Gesetzänderungen, die nach der Onlinestellungen auftreten, können für die von uns erstellte Webprojekt auf Anfrage gegen kleinen Pauschalgebühren umgesetzt werden.

9.10

Bei der Projektübergabe, muss der Auftraggeber das Projekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.

InnoStratege UG darf keine Rechtsberatung anbieten, deswegen haftet InnoStratege UG in keinem Fall für Rechtstexte z. B. Impressum und Datenschutzerklärung, AGB, usw… Die gelieferten Rechtstexte, werden mit Online-Generatoren erstellt. Der Kunde muss die Rechtstexte prüfen lassen.  InnoStratege UG übernimmt keinerlei Verantwortung für Rechtstexte. Nach der Onlinestellung bzw. nach dem Projektabschluss, müssen Rechtstexte vom Kunden laufend aktualisiert werden.

9.11

Der Kunde erklärt damit einverstanden zu sein, der Webshop, die Webseite auf Sicherheit laufend zu optimieren, um bestehende und auftretende Sicherheitslücken zu beseitigen. Falls nicht anders vereinbart, ist Webseite-Sicherheit nicht Teil des Projekts. Diese bedarf eine Sondervereinbarung zwischen der Auftraggeber und der Auftragsnehmer.

9.12

Wenn der Auftraggeber das Projekt abbricht, kann InnoStratege UG je nach dem Projektstand einen Teilbetrag in Rechnung stellen. Der Kunde ist dazu verpflichtet diese Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Für durch den Kunde abgebrochene Projekte übernimmt InnoStratege Keine Haftung und Keine Verantwortung.

10 Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart.

10.2

Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.

10.3

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

10.4

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.